Gesetze / Erschwerniszulagenverordnung
EZulV§ 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen
Stand: 18.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EZulV%201976/24#abs-1 (1) Abweichend von Abschnitt 3 gelten § 19 Absatz 1 und § 20 Absatz 5 in der bis zum 30. September 2013 geltenden Fassung fort
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EZulV%201976/24#abs-2 (2) Die Schichtzulagen nach § 20 Absatz 5 in der bis zum 30. September 2013 geltenden Fassung können durch Rechtsverordnung um bis zu 10 Prozent erhöht werden. Die Rechtsverordnung erlässt
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 24 EZulV →
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- VGH Baden-Württemberg, 05.08.2020 – 4 S 685/20Zitiert von 1
- OVG NRW, 25.08.2016 – 1 A 1292/15Zitiert von 1
- OVG NRW, 25.08.2016 – 1 A 590/15
- OVG NRW, 25.08.2016 – 1 A 1291/15Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 30.01.2015 – 13 K 570/14Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 23.07.2015 – 13 K 2716/14Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.01.2020 Ausfertigung
§ 24 eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Januar 2020 (BGBl. I 27)
BGBl. 2020 I S. 27
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 44 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.